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Gebäudeversicherung

 

Welche Versicherungssumme ist ausreichend?

Bei der Wohngebäudeversicherung ist die Wahl einer ausreichenden Versicherungssumme besonders wichtig. Diese sollte dem aktuellen Wert des Wohngebäudes entsprechen, damit der Hausbesitzer im Schadensfall den finanziellen Gegenwert von der Versicherung erhält, der benötigt wird, um das Gebäude zu aktuellen Baupreisen komplett neu zu errichten.

 

Wird eine Gebäudeversicherung auf Grundlage des gleitenden Neuwertes abgeschlossen, so kann eine Unterversicherung vermieden werden. Zur Ermittlung der korrekten Versicherungssumme sind die gesamten Herstellungskosten des Gebäudes zu errechnen.

 

 

Hierzu verwenden die Versicherer eine von drei möglichen Berechnungsmethoden:

 

1. Wertermittlung nach Größe und Ausstattung des Gebäudes. Hierbei ist ein Wertermittlungsbogen

auszufüllen, wobei je nach Ausstattung Zu- oder Abschläge berechnet werden können.

 

2. Wertschätzung durch einen Gutachter

 

3. Umrechnung des Gebäudeneuwertes durch den aktuellen Baupreis des Hauses.

 

Wurde die Versicherungssumme nach einer dieser Methoden ermittelt, gewährt der Versicherer den so genannten "Unterversicherungsverzicht", das heißt der Schaden wird ohne Abzug einer möglichen Unterversicherung in voller Höhe übernommen. Etwaige Wertveränderungen des Gebäudes, beispielsweise durch werterhöhende An- oder Umbauten, müssen dem Versicherer immer zeitnah mitgeteilt werden.

 

 

 

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seiten sind allgemein gültig und nicht auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt. Grundlage für den Abschluß einer Versicherung kann nur ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch sein. Rechtsverbindliche Bestimmungen können ausschließlich den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers entnommen werden. Unter www.gdv.de (Homepage Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) erhalten Sie weitere Informationen.

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