Zeitwertkonten
Ein einfaches Prinzip
Die Funktionsweise von Zeitwertkonten ist bestechend einfach. Der Arbeitnehmer vereinbart mit seinem Arbeitgeber, dass ein Teil der ihm zustehenden Vergütung nicht ausgezahlt wird.
Stattdessen wird der Bruttobetrag - also ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben - in ein Zeitwertkonto übertragen. Erst bei der Auszahlung fallen Lohnsteuer und Sozialversicherung an.
Ein Arbeitszeitguthaben setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Gespeist werden kann es zum einen durch die Ansparung von Arbeitszeitbestandteilen, wie z. B. Überstunden oder Resturlaubstagen. Zum anderen können aber auch Entgeltbestandteile, wie z. B. laufendes Arbeitsentgelt, Prämien oder Sonderzahlungen, gutgeschrieben werden.
Anders als in der betrieblichen Altersversorgung haben Mitarbeiter aber keinen gesetzlichen Anspruch auf die Einführung von Zeitwertkonten. Jedes Unternehmen entscheidet grundsätzlich eigenständig, ob Zeitwertkonten eingeführt werden oder nicht.
Für Arbeitgeber besteht die Verpflichtung, Guthaben von Zeitwertkonten gegen Insolvenz abzusichern. Die beliebteste und renditestärkste Variante: Rückdeckung über ein Investmentdepot.
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