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Rürup-Rente

 

Basis-Rente für Freiberufler

Eine Basis-Rente bietet freiberuflich Tätigen genau die flexible Altersvorsorge, die sie wünschen.

 

 

 

 

Was die Basis-Rente Freiberuflern bietet

  • Freie Entscheidung über die Höhe der Beiträge
  • Steuerliche Förderung der Beiträge
  • Finanzierung in Abhängigkeit vom Unternehmensgewinn durch flexible Zuzahlungen
  • Freie Wahl der Kapitalanlage ohne Kapitalvorschriften wie z. B. beim Versorgungswerk
  • Steuerfreie Ansammlung der Kapitalerträge bis zum Rentenbeginn
  • Altersvorsorge vor Rentenbeginn in voller Höhe insolvenzgeschützt
  • Steuerliche Förderung einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich
  • Obligatorische Hinterbliebenenleistung im Todesfall vor und nach dem Rentenbeginn
  • Basis-Rente für Unternehmer und Geschäftsführer
  • Unternehmer, Vorstände, nicht weisungsgebundene Geschäftsführer sowie die meisten angestellten Familienangehörigen zahlen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständischen Versorgungswerke ein.

 

Basis-Rente für Freiberufler

Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare und ähnliche sind in Kammern organisiert.

Teilweise ist an die Kammerzugehörigkeit eine Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk gebunden.

Die Beiträge zu diesen Versorgungswerken sind vom steuerlich abzugsfähigen Höchstbeitrag von 20.000 € pro Person abzuziehen.

 

 

Bei gemeinsam veranlagten Kunden kann die Summe der Höchstbeiträge von 40.000 € beliebig auf die Ehepartner aufgeteilt werden.

 

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Hinweis: Die Inhalte dieser Seiten sind allgemein gültig und nicht auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt. Grundlage für den Abschluß einer Versicherung kann nur ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch sein. Rechtsverbindliche Bestimmungen können ausschließlich den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers entnommen werden. Unter www.gdv.de (Homepage Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) erhalten Sie weitere Informationen.

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